Gemeinde Schöntal

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Bürgerauskunft

Wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Person sind, haben Sie über die Auskunft aus dem Melderegister die Möglichkeit diese zu finden.

Sie erhalten im Rahmen einer Bürgerauskunft von der Gemeinde Schöntal Informationen zu

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad und
  • aktueller Anschrift

der von Ihnen gesuchten Person.

Dafür müssen uns mindestens drei Kriterien genau beschrieben werden, etwa durch Vorname, Name und Geburtsdatum oder den vollständigen Namen und die alte Anschrift.

Ob Ihnen unsere Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt stets in unserem Ermessen.


Kosten

Auskünfte aus dem Melderegister über andere Personen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 8,09 EUR pro Auskunft. Um die Auskunft zu erhalten muss diese per Vorkasse vom Anfrager bezahlt werden.

Die Kosten haben Sie auch dann zu tragen, wenn

  • die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
  • die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und  deshalb nicht ermittelt werden kann oder
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Hier gelangen Sie zur Bürgerauskunft:

BÜRGERAUSKUNFT