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Gemeinde Schöntal (Druckversion)

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

Im Zuge der Weiterentwicklung unseres Internetangebotes und der eingesetzten Technologien können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich die Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.

Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Freiwillige persönliche Angaben

An einigen Stellen des Internetangebots haben Sie die Möglichkeit, freiwillig personenbezogene Angaben zu machen. Die übermittelten (personenbezogenen) Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den Zweck, für den ihre Angabe erfolgte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Automatisch gespeicherte Protokolldaten werden nach Ablauf eines begrenzten Zeitraums gelöscht.

Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

Bei jedem Besuch einer Internetseite werden Daten erhoben und ausgetauscht. Dieser Web-Auftritt wird ausschließlich auf einem Webserver mit Standort in Deutschland gespeichert.

Wir erheben und speichern automatisch Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dies sind:

  • Typ und Version Ihres Internet-Browsers
  • verwendetes Betriebssystem
  • die aufgerufene Seite
  • die zuvor besuchte Seite (Referrer URL)
  • Uhrzeit der Serveranfrage.

Wir werten Daten allein für statistische Zwecke aus, um die Nachfrage der Webangebote zu messen. Wir haben keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die IP-Nummern werden für die Dauer des Besuchs für die Beantwortung der Abfragen erfasst und nicht über das Ende des Besuchs hinaus gespeichert. Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf unsere Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Weiterverwendung von Daten

Wir sind berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von uns ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.

Kündigung

Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Nutzer gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgesehen.

Datenschutzbeauftragter

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Gemeindeverwaltung Schöntal
Klosterhof 1
74214 Schöntal
Datenschutz(@)schoental.de

 

Informationspflichten nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Cookies

Um einige technische Features dieser Website zu ermöglichen, werden Session-Cookies eingesetzt. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern und werden nicht für statistische Zwecke ausgewertet

Umgang mit Cookies

Cookies lassen sich mit allen Internetbrowsern steuern. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass alle Cookies akzeptiert werden, ohne die Benutzer zu fragen. Wenn Sie den vollen Funktionsumfang der Website nutzen möchten, sollten Sie Ihren Browser so einstellen, dass Session-Cookies akzeptiert werden. Wenn Sie alle Cookies ablehnen, können z.B. eventuell Registrierungs-/Login-und Kommentar-Funktionen nicht verwendet werden.

Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und, was sie enthalten.

Statistik und Webtracking: Nutzung von Matomo

Unsere Website verwendet das Webanalyse-Tool „Matomo“. Matomo ist ist eine Open-Source-Software, die eine detaillierte Statistik zu Besucherzugriffen ermöglicht.

Die Matomo-Installation verwendet keine Cookies, Tracking-Pixel oder Browser-Fingerprinting. Es werden lediglich die ohnehin anfallende Logdateien des Webservers anonym ausgewertet und statistisch aufbereitet.

Durch Matomo werden keinerlei zusätzliche Daten von Ihrem Browser abgefragt, verarbeitet oder gespeichert. Des Weiteren werden keine Matomo Cookies in Ihrem Browser gespeichert.

Sie benötigen auf dieser Webseite keinen Opt-Out-Cookie, da keine persönlichen Daten gespeichert oder ohne vorige Anonymisierung verarbeitet werden.

Widerruf der Datenerfassung durch Matomo

Durch den Einsatz der neuesten Version von Matomo und der ausschließlichen Auswertung von bereits vollständig anonymisierten und ohnehin anfallenden Server-Logdateien werden keine persönlichen Daten über Sie gesammelt. Ein Widerruf ist nicht notwendig oder möglich, da die anfallenden Daten einzelnen Besuchern nicht zugeordnet werden können.

Datenschutz bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Vorwort

Die Gemeinde Schöntal erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtig-ten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in der Gemeinde Schöntal ha-ben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personen-bezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Gemeinde Schöntal personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, spei-chert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
  8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Schöntal, vertreten durch den Bürgermeister richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steueramt richten.
Die Kontaktdaten der Gemeinde Schöntal lauten:

  • Bürgermeister Joachim Scholz – 07943 / 9100-0
  • Steueramt: Kerstin Link – 07943 / 9100-28
  • Gemeindekasse: Jutta Schönbein – 07943 / 9100-15

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Schöntal (E-Mail: datenschutz@schoental.de) wenden.


2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermitteltenpersonenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen  Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und  -erhebungsverfahren berücksichtigen.


3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B.
    • Gewerbesteuermessbetrag,
    • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
    • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
    • Bankverbindung,
    • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
    • Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:

  • Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
  • unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. [Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum KIVBF „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet.] Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen  unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:

  • Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten
(§ 88a der Abgabenordnung).


7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das
betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten
geht) gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
(LfDI). Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.badenwuerttemberg.datenschutz.de.


Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.


8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
http://www.schoental.de//de/rathaus/impressum-service/datenschutzerklaerung