Gemeinde Schöntal

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Steuern & Abgaben

Information zur Grundsteuer

Grundsteuerreform-Neu

Grundsteuerreform - Informationsschreiben an private Grundstückseigentümer - mit Musterschreiben

Grundsteuerreform - gezielte Hilfestellung und Hinweise

Informationen zur Grundsteuerreform
Für die Neufestsetzung der Grundsteuer mit Wirkung ab dem 01.01.2025 muss vom
Eigentümer für jedes Flurstück eine Grundsteuer-Feststellungserklärung gegenüber
dem Finanzamt abgegeben werden. Die Erklärung ist grundsätzlich über das
ELSTER-Verfahren der Finanzbehörden elektronisch abzugeben.
Die Finanzämter verschicken ab dem 01.07.2022 entsprechende Infoschreiben an
alle Grundstücksbesitzer. Die Infoschreiben werden zunächst für die Grundsteuer B
(Grundvermögen) versandt, die Schreiben für die Grundsteuer A (land- u.
forstwirtschaftliche Grundstücke) folgen separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer B (Grundvermögen) ist künftig die
Grundstücksfläche und der entsprechende Bodenrichtwert des Grundstücks.
Diese beiden Werte für die Erklärung sind überzentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg

kostenfrei abrufbar.
Nach Aufruf der genannten Seite gelangt man über die Eingabe der Adresse bzw. der
Flurstück-Nummer des Grundstücks zu den notwendigen Angaben für die
Feststellungserklärung (Fläche und Bodenrichtwert). Es empfiehlt sich hier über den
Button „Ausdruck“ eine Gesamtübersicht zum Grundstück als PDF zu erstellen. Die
in diesem Dokument fett gedruckten Werte sind dann in die entsprechenden Felder
der Grundsteuererklärung einzutragen.
Weitere Informationen zur Grundsteuer A und B finden Sie auch unter einer
Informationsseite der Finanzverwaltung. Dort ist u.a. auch eine Anleitung zur
Erklärungsabgabe für die Grundsteuer abrufbar.

 

Hebesätze zum 01.01.2022

Grundsteuer A410 v.H.
Grundsteuer B410 v.H.
Gewerbesteuer400 v.H.

Wasser-/ Abwassergebühr ab01.01.2024

Wasserverbrauchsgebühr:
3,74 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt)
zzgl. Zählergrundgebühr der kleinsten Zählergröße

Abwassergebühr:
Niederschlagswasser:   0,58 €/m²
Schmutzwasser:           2,95 €/m³
zzgl. Zählergrundgebühr der kleinsten Zählergröße

Hundesteuer

Das Halten eines Hundes in der Gemeinde Schöntal ist steuerpflichtig.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und an Ihrem neuen Wohnort anmelden. 

Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen.

Für Hunde gelten in Schöntal folgende jährlichen Steuersätze:

  • für den ersten Hund:  96,- €
  • ab dem Zweiten und für jeden weiteren Hund: 192,- €
  • für Kampfhunde nach der PolVOgH: 900,- €
  • ab dem Zweiten und für jeden weiteren Kampfhund nach PolVOgH: 1.800,- €

Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auch hier.