Zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Briefwahl (Erteilung eines Wahlscheins) schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass jeder nur für sich selbst den Briefwahlantrag stellen kann. Um für eine andere Person einen Briefwahlantrag per E-Mail, persönlich oder schriftlich stellen zu können, benötigen Sie eine formlose auf Sie ausgestellte Vollmacht mit der Unterschrift der betroffenen Person.
Beim Aufruf des unten stehenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die notwendigen Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bereits zugegangen ist oder Ihnen in den nächsten Tagen noch zugestellt wird.
Alternativ können Sie Ihren Briefwahlantrag / Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ewo@schoental.de die Briefwahl beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir die Zusendung der Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel vornehmen können. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Stimmzettel voraussichtlich frühestens ab Ende Januar vor. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann im Anschluss per Post.
Bitte sehen Sie aus diesem Grund zunächst von Rückfragen zum Bearbeitungsstand der Briefwahlunterlagen ab.
Hier können Sie den Wahlscheinantrag aufrufen